Nachtflug-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts enttäuschend

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Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen Flüge am künftigen Flughafen BER in Schönefeld in den Randzeiten zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr abgewiesen. Der Urteilsspruch ist enttäuschend.

Der nächtliche Lärmschutz für die Bevölkerung in Flughafennähe muss weiter Priorität haben. Nach dem Urteil zu den Nachtflügen am Flughafen Frankfurt am Main bestand die Hoffnung, nun auch für Berlin Einschränkungen bei den Nachtflügen durchsetzen zu können. Das ist nicht gelungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bedeutet insofern einen Rückschritt. Klar ist: Die Richter haben auf bestehender Rechtsgrundlage geurteilt. Diese Grundlage muss geändert werden. Es ist daher notwendig, das Luftverkehrsgesetz zu ändern und dort die Priorität auf den Lärmschutz der Bevölkerung zu setzen und wirtschaftliche Aspekte hinter die Bedürfnisse der Gesundheit der Menschen zu stellen. Es liegt eine Bundesratsinitiative des landes Rheinland-Pfalz vor, die jetzt unterstützt und zum Beschluss gebracht werden muss.